Wartung und Abrechnung
Betrieb von Ladeinfrastruktur
Für das Laden von Elektroautos wird verhältnismäßig viel Energie benötigt. Probleme an der Installation sind deshalb schnell aufzudecken. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine regelmäßige Prüfung der Anlage.
Die bezogene Energie für die Ladeleistung muss nach den Nutzergruppen erfasst werden. Wie die Erfassung stattfinden muss, ist Teil des Mess- und Abrechnungskonzepts.
Prüfung der Ladeinfrastruktur
Wartung
Ladestationen und Ladekabel unterliegen durch häufige Nutzung und Umwelteinflüssen einer Abnutzung und Alterung. Aus diesen Gründen ist eine wiederkehrende Prüfung nach DIN VDE0105-1000 und DIN VDE 0100-722 für den privaten Bereich empfehlenswert. Im gewerblichen Bereich ist die wiederkehrende Prüfung verpflichtend.
Durch die Prüfung werden Mängel an der Ladestation, Ladekabel (wenn angeschlagen) und den zugehörigen elektrischen Anlageteilen erkannt.
Messkonzept nach Nutzergruppen
Abrechnung
Beim Betrieb von Ladepunkten muss zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden werden. Wird ein Firmenwagen vom Mitarbeiter zuhause geladen, oder der bezogene Ladestrom an den Mieter weiterverrechnet, ist häufig eine ausgewiesene Rechnung für den bezogenen Ladestrom erforderlich. Dafür wird ein Abrechnungssystem benötigt, welches jeden Ladevorgang mittels RFID Card einem Nutzer zuordnet. Damit der Abrechnungssystempartner die bezogene Ladeleistung rechtssicher nachweisen kann, wird ein eichrechtskonformer Zähler benötigt. Anders verhält es sich, wenn der Betreiber und Nutzer des Ladepunktes identisch sind.
Im Unternehmensbereich ist bei der Ladung zwischen den Nutzergruppen (firmeneigenen, privaten Mitarbeiter und kundengenutzten Fahrzeugen) zu unterscheiden. Wie auch im privaten Bereich erfordert dies ein geeignetes Messkonzept, welches die Abrechnung der Ladevorgänge und Nutzergruppen sicherstellt.