Lade­infrastruktur in Mehr­familien­häusern
für Hausverwaltungen und ihre weg leicht gemacht
Hausverwaltungen erhalten bei uns alles, was sie beim Wunsch ihrer Eigentümer nach einem Ladepunkt, zur reibungslosen Bewältigung brauchen. Wir bieten von Beginn der Eigentümerversammlung bis hin zum Betrieb der Ladeinfrastruktur – nützliche Vorlagen, einen geordnet geführten Dialog und einzel wählbare Lösungsmodule – für Sie und ihre WEG an.
Dafür erarbeiten wir nicht nur ein Konzept für das Objekt, sondern erstellen auch eine funktionale Beschreibung (Installationsvorlage), welche zur Einholung verschiedener Angebote dient. Bei Wunsch übernehmen wir die Angebotseinholung für Sie und bewerten die unterschiedlichen Möglichkeiten vom Eigenbetrieb-, Teilbetrieb bis hin zum Fremdbetrieb (Betreibermodell).
Die Erfahrung dafür haben wir in vielen verschiedenen Projekten, im Austausch mit verschiedenen Hausverwaltungen, der Handwerkskammer für München und Oberbayern und Juristen aus dem Bereich WEG-Recht, Abrechnungs- und Messrecht, sowie in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Anbietern für den Betrieb sammeln können.
Profitieren Sie dabei von
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Präsentationen unserer Leistungen auf ihrer nächsten Eigentümerversammlung
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herstellerunabhängiger Beratung und Planung
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elektrotechnischer Ausbildung mit Spezialisierung im Bereich von Ladeinfrastruktur
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Beratungsleistung nach § 42a HWO zur Nutzung von Fördermöglichkeiten
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individueller Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Betreibermodellen
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Installationsvorlagen zur Einholung verschiedener Realisierungsangebote
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Baukoordination zur reibungslosen Installation von Ladeinfrastruktur
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Abrechnung und Wartung von Ladeinfrastruktur im Betrieb
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Fördermittelkoordination und Informationen
Ladeinfrastrukturprojekte in Mehrfamilienhäusern werden durch Praxiserfahrung erfolgreich. Wir haben viel zu den Fallstricken und Herausforderungen zu berichten und freuen uns deshalb immer auf einen erkenntnisreichen Austausch mit Ihnen zu den gesammelten Erfahrungen.
Leistungs­verzeichnis
Machbarkeit
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Die Machbarkeitsprüfung erlaubt durch eine Abstimmung mit dem VNB der WEG und einer Lastgangmessung eine fundierte Aussage zur Machbarkeit von Ladeinfrastruktur im Objekt. Dabei werden Ladevorgänge für alle Stellplätze unter Berücksichtigung eines Lademanagementsystems und der Standortlast simuliert.
Konzept­erstellung
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Die Konzepterstellung bietet der WEG eine funktionale Beschreibung (Installationsvorlage) zur Einholung verschiedener Realisierungsangebote. Dabei werden bei einer vor Ort Begehung geeignete Leitungswege und Positionen unter Berücksichtigung der Brandschutzbestimmungen und -Abschnitte für die Ladeinfrastruktur ermittelt. Damit der Betrieb der Ladeinfrastruktur bei der Umsetzung sichergestellt ist, findet eine Auswahl der geeigneten Hardware und notwendigen Anbindung statt. Dafür wird innerhalb der Konzepterstellung ein geeignetes Mess- und Abrechnungssystem definiert.
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Um die unterschiedlichen Bedürfnisse der WEG und Anforderungen der Tiefgarage abzudecken, bieten die wählbaren Bedarfspositionen im Angebot eine Individualisierung der Konzepterstellung.
Wir stehen Ihnen und ihrer WEG nicht nur für Lösungen zur passgenauen Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Schon bei der Eigentümerversammlung unterstützen wir Sie und ihre WEG mit einer Präsentation zu den Herausforderungen von Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus. Bei Bedarf stellen wir diese im Raum München persönlich auf der nächsten Eigentümerversammlung vor.
Wenn Sie unsere Planungsleistungen in Anspruch nehmen, empfiehlt es sich, auf unsere Bedarfsermittlung für WEGs zurückzugreifen. Mit der Vorlage zur Bedarfsermittlung erhalten ihre Eigentümer die Möglichkeit, ihren Bedarf an Ladepunkten aufzuzeigen. Weiterhin beinhaltet das Anschreiben zur Bedarfsermittlung wichtige Informationen zur Ladeinfrastrukturplanung für WEGs. Werden Fördermittel für die Planungsleistung in Anspruch genommen, dienen die anonymisierten Informationen aus der Bedarfsermittlung auch der Erstellung des Förderantrags.
Für nicht geförderte Machbarkeitsstudien und Konzepterstellungen ist die Bedarfsermittlung von WEGs kein MUSS, erleichtert und spezifiziert jedoch die Ausführung der Leistung.